Im aktuellen Entlohnungssystem mit Überstundenzuschlagspauschale werden für jeden verlängerten Dienst („Nachtdienst“) unter der Woche 16 Stunden auf das Zeitkonto gutgeschrieben, am Wochenende oder Feiertag 28 Stunden. Wenn ein Dienst wegen Krankheit nicht angetreten werden kann, werden diese auf 8 bzw. 12 Stunden reduziert, die „Minusstunden“ am Folgetag bleiben aber unverändert bestehen (auch wenn tatsächlich kein verlängerter Dienst angetreten wurde und somit am nächsten auch keine Fehlzeit besteht). Ärztinnen und Ärzte am LKH Innsbruck erhalten somit keine volle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Dies mag formaljuristisch auf Grund der Besonderheiten des Vertragsbedienstetengesetzes und spezifischer Regelungen im Tiroler Landesbedienstetengesetz legal sein. Es widerspricht aber dem in Österreich geltenden Grundsatz, dass der Arbeitnehmer im Krankheitsfall sein Entgelt so erhält, als hätte er gearbeitet.
Wir fordern, dass auch bei verlängerten Diensten im Krankheitsfall eine vollständige Entgeltfortzahlung zu erfolgen hat. Also vollständige Auszahlung der 16 bzw. 28 Stunden, so wie wenn der Dienst angetreten worden wäre!