Das Personal am LKH Innsbruck ist jederzeit bereit, bei Bedarf über die Normalarbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit zu leisten. Das Leisten von Überstunden muss aber in einem legalen Rahmen erfolgen und Arbeitszeiten müssen korrekt erfasst werden.
Systematisch und in großem Umfang geleistete, aber nicht erfasste Überstunden bringen die Arbeitnehmer nicht nur um die ihnen zustehende Entlohnung. Neben der vorenthaltenen Entlohnung werden auch systematisch Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen. Dies ist nicht nur strafbar, sondern kann später durch nicht bezahlte Pensionsbeiträge zu einer geringeren Pension führen. Und letztlich besteht bei nicht korrekt erfassten Arbeitszeiten auch kein Versicherungsschutz. Ein Unfall am Heimweg mehrere Stunden nach offiziellem Dienstende wird nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden, so dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf kostenlose Heilbehandlung, Rehabilitation oder Versehrtenrente hat.
Wir fordern, dass jede geleistete Mehrarbeit korrekt erfasst und dokumentiert wird! Leistungsvereinbarungen mit Klinikvorständen, die eine Reduktion von Überstunden vorsehen, sind strikt abzulehnen.