Bereits seit 1990 sind gewisse Überstundenzuschläge steuerbefreit. Seit 2005 betragen die Steuerfreibeträge auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge 360€ monatlich, seit 2024 400€.
Zusätzlich sind die ersten 5, 10 bzw. 18 Überstunden steuerfrei, die Freibeträge betrugen dabei 43€ pro Monat ab 2005, 86€ ab 2010 und 200€ für 2024/25 (ab 2026 120€ für die ersten 10 Überstunden).
Die Tirol Kliniken haben uns diese gesetzlich vorgesehenen Steuerfreibeträge seit einer Umstellung des Gehaltssystems im April 2017 aber nicht mehr zugänglich gemacht! Erst seit heuer bekommen wir die Überstundenzuschläge steuerfrei ausbezahlt und das auch erst nach langem Kampf der UÄL.
Die Beträge, um die es dabei geht, sind durchaus beträchtlich. Ein Arzt/Ärztin, welcher z. B. seit 2017 bei den Tirol Kliniken arbeitet und regelmäßig Nachtdienste macht (und somit die Steuerfreibeträge problemlos ausgeschöpft hätte), hat seit 2017 einen deutlich fünfstelligen Betrag an Steuern gezahlt, die sie/er gesetzlich gar nicht hätte zahlen sollen: über die Jahre entspricht dies einem Nettoverlust von aufsummiert bis zu über 10000,- Euro!
Grundsätzlich kostet dies den Tirol Kliniken keinen Cent, das Bruttogehalt bleibt ja davon unberührt. Wir hätten nur den gesetzlich vorgesehenen Teil über die o.g. Jahre steuerfrei ausbezahlt bekommen sollen.
Erst seit heuer bekommen wir die Steuerfreibeträge gewährt (was wir ja mit den Gehaltsabrechnungen für 2025 nachvollziehen können).
In Anbetracht von tausenden Euro, welche jeder Betroffene über die Jahre verloren hat, ist dies aber nur ein mäßiger Trost:
Die UÄL klärt deshalb gerade ab, inwiefern für bereits abgeschlossene Steuerjahre rückwirkend eine Neuberechnung und Korrektur steuerrechtlich möglich ist, da aktuell ja nur 2025 „revidiert“ wird und ja berechtigte Berücksichtigungen auch für Jahre davor bestehen.
Sollte dies rechtlich möglich sein, müssen wir bei den Tirol Kliniken insistieren, diese Neuberechnung auch für die o.g. Vorjahre durchzuführen und den verursachten Schaden, soweit wie möglich zu minimieren.
Außerdem klären wir gerade ab, ob die Steuerfreibeträge auch auf die Überstundenzuschlagspauschale angerechnet werden kann und falls nicht, wie es möglich werden könnte.
Wir werden euch diesbezüglich auf dem Laufenden halten!