PD Dr. Armin Finkenstedt

 

 

Wir konnten die Ausnutzung der Steuerfreibeträge gem. § 68 EStG mit 01.01.2025 erreichen: damit kann man mit etwa EUR 2000,- pro Jahr zusätzlich rechnen; dies gilt für alle, welche keine Überstundenzuschlagspauschale erhalten!
Danke an alle TK Mitarbeiter:innen, welche sich motiviert dafür eingesetzt haben!